Bis eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können – vor allem wenn die Bewilligung erst im Widerspruchsverfahren erfolgt – Jahre vergehen. Nach der schließlichen Bewilligung wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente rückwirkend gezahlt. Doch was ist mit der Betriebsrente, auf die ggf. auch Anspruch besteht? Darüber wurde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf gestritten.