Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit sind grundsätzlich als Wegeunfall gesetzlich unfallversichert. Liegt die Unfallursache jedoch in der Handynutzung besteht kein Unfallversicherungsschutz
Quelle: Besteht Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung? | Sozialwesen | Haufe