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Können Urlauber Reisen wegen des Coronavirus kostenlos stornieren?

 

Reiserücktritt bei Pauschalreisen in Risikogebiete

Im Reiserecht kommt es in Bezug auf deine Rücktrittsmöglichkeiten immer darauf an, ob du eine Pauschal- oder eine Individualreise gebucht hast. Pauschalreisende haben in der Regel bessere Karten, ihre Reise kostenlos stornieren oder umbuchen zu können. Für Individualreisende sieht es dagegen nicht so rosig aus, zum Beispiel wenn es um eine Flugrückerstattung geht. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen Ersatzflug und eine Ausgleichszahlung, wenn die Fluggesellschaft den Flug 14 Tage vor Abflug oder noch kurzfristiger absagt. 

Sobald es für ein Land oder eine Region eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt, sind Pauschalreisen dorthin in der Regel – aber nicht immer – kostenlos stornierbar. Bevor du deine Reise stornierst, solltest du als Erstes Kontakt zum Reiseveranstalter aufnehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Momentan warnt das Auswärtige Amt wegen des hohen Infektionsrisikos vor Reisen in die chinesische Provinz Hubei. Bei hierhin geplanten Reisen sind Reiseveranstalter in der Regel kulant und räumen ein kostenloses Reiserücktrittsrecht ein.

Du kannst dich auf der Seite des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Instituts über weitere Reisewarnungen informieren – letzteres stuft neben China u.a. auch die Provinz Lodi und die Stadt Vo in Italien als Risikogebiet ein. Auch hier gilt aber: Kontaktiere im Zweifelsfall deinen Reiseveranstalter, um über einen möglichen Rücktritt zu sprechen.

Inzwischen hat das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung ausgegeben. Das heißt, Du solltest momentan nicht als Tourist ins Ausland reisen.

Rückholprogramm nach Flugausfällen

Du sitzt im Ausland fest, weil dein Flug gestrichen wurde und weißt nun nicht, wie du nach Hause kommst? Dafür hat die Bundesregierung ein Rückholprogramm entwickelt. Ganz oben auf der Liste stehen Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen.

Wenn Du in einem dieser Länder gestrandet bist, nimm zuerst Kontakt zu deinem Reiseveranstalter oder deiner Fluggesellschaft auf und trag dich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes ein.

Einreise nach Deutschland

Viele EU-Staaten schließen ihre Grenzen. Auch Deutschland macht dicht. Darüber hinaus hat die EU am 18. März 2020 beschlossen, ihre Außengrenzen zu schließen. Das gilt für zunächst 30 Tage.

Sonderfall bei Pauschalreisen: Ausfall von versprochenen Reisebestandteilen

Wenn deine Reise nicht nach Hubei in China gehen sollte – hier sind Reiseveranstalter, wie gesagt, in der Regel kulant – kannst du unter bestimmten Umständen dennoch von der Reise zurücktreten. Das kann der Fall sein, wenn du z.B. wesentliche Sehenswürdigkeiten im Rahmen der Pauschalreise nicht besuchen kannst, z.B. Teile der Chinesischen Mauer oder die Stadt Peking, in der momentan eine 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus anderen Gebieten Chinas besteht. Es kommt hierbei darauf an, ob es durch den Programmausfall zu einer erheblichen Änderung der Reise kommt – dann kannst du von der Pauschalreise im Einzelfall kostenfrei zurücktreten. Auch hier kommt es jedoch auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und die vereinbarten Reisebedingungen an – wende dich deshalb zunächst an den Reiseveranstalter.

Ausfall von Kreuzfahrten – und nun?

Wenn Du eine Kreuzfahrt gebucht hast, wirst du deine Reise wohl nicht antreten können. Weil immer mehr Häfen wegen des Coronavirus schließen, haben etliche Reedereien Kreuzfahrten abgesagt.

AIDA Cruises hat alle Reisen bis voraussichtlich Mitte April abgesagt. Du kannst bis zum Frühjahr 2022 auf eine andere Kreuzfahrt umbuchen. Außerdem könnt ihr AIDA-Kreuzfahrten, die vom 3. April bis 31. Mai stattfinden sollten, bis drei Tage vor Reiseantritt gebührenfrei umbuchen.

TUI Cruises hat alle Mein Schiff-Reisen bis mindestens Anfang April abgesagt. Reisen in die Karibik und nach und Mittelamerika fallen aus. Im Mittelmeer-Raum fallen Reisen nach Spanien mit den Kanarischen Inseln und die Überfahrt von Dubai bis Kreta aus. Bis zum 30. April könnt ihr auf eine Reise eurer Wahl umbuchen. Ihr bekommt 10 Prozent Ermäßigung.

MSC Cruises hat alle Kreuzfahrten in die USA bis 30. April 2020 abgesagt. Ebenso Reisen zum Mittelmeer, in die Emirate und nach Asien. Die Reederei bietet dir für den Ausfall eine 100%-ige Gutschrift über den Reisepreis. Den kannst du bis Ende 2021 bei MSC einlösen.

Reiserücktritt bei Quarantäne in Deutschland

Bist du momentan in Deutschland und wirst unter Quarantäne gestellt, ist es für dich vermutlich generell schwierig, deine Reise momentan zu stornieren. Dies gilt unabhängig davon, ob du eine Pauschalreise gebucht hast oder deine Reise selbst organisierst und liegt daran, dass auch der Reiseveranstalter nichts dafür kann, dass du dich – womöglich – mit dem Virus infiziert hast.

Anders sieht es aus, wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast. Diese springt im Falle einer Quarantäne in den meisten Fällen ein, weil es sich um einen schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Grund handelt, aus dem du deine Reise nicht antreten kannst.

Quarantäne im Ausland und gestrichene Flugverbindungen – wer kommt für meine Mehrkosten auf?

Ich stehe im Ausland unter Quarantäne und habe meinen Rückflug nach Deutschland verpasst. Was nun?

Du hast bestimmt von dem Kreuzfahrtschiff in Japan gehört, dessen Passagiere unter Quarantäne gestellt wurden. Oder dass auf Teneriffa ein Hotel mit knapp 1.000 Feriengästen unter Quarantäne gestellt wurde, weil ein Gast positiv auf Corona getestet worden war. Was passiert in so einer Situation, etwa, wenn du deinen geplanten Rückflug nicht antreten kannst? Oder wenn du im unter Quarantäne im Hotel stehst? Auch hier gilt, dass Individualreisende zunächst auf sich allein gestellt sind und für ihren eigenen Transport verantwortlich sind. Das bedeutet, dass du in einem solchen Fall deinen Flug selbst umbuchen und die hierdurch entstehenden Kosten auch selbst tragen musst. Manchmal sind Fluggesellschaften aber auch kulant und bieten Alternativen anbietet.

Für Pauschalreisende gilt auch hier, dass sie sich zunächst an den Reiseveranstalter wenden müssen, denn dieser hat eine Fürsorgepflicht oder auch Beistandspflicht. Dementsprechend wird der Reiseveranstalter im Fall einer Quarantäne wohl auch einen neuen Rückflug für die Reiseteilnehmer buchen. Findet dieser nach dem Ende der Pauschalreise statt, musst du die Kosten für den neuen Flug aber in der Regel ebenfalls selbst tragen. Denn: Das Coronavirus und die damit verbundene Quarantäne stellen einen unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand dar, für den Reiseveranstalter nicht schadensersatzpflichtig sind.

 

Gestrichene Flugverbindungen nach China – kann ich meinen Flug kostenfrei umbuchen oder stornieren?

Einige Fluggesellschaften, z.B. British Airways und die Lufthansa Group haben von sich aus vorerst alle Flüge nach China gestrichen. Bis auf Flüge nach Hongkong hat die Lufthansa all diese Flüge bis zum 28. März 2020 eingestellt und teilte mit, dass die Reisenden den Flugpreis erstattet bekommen oder umbuchen dürfen.  

Auch bei Individualreisen bestehen deshalb gute Chancen, dass du deinen Flug stornieren oder umbuchen kannst, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben, obwohl das Coronavirus und die damit zusammenhängenden Ausfälle rechtlich gesehen als höhere Gewalt einzustufen und damit grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Bei weiteren Reiseleistungen – also z.B. einer selbst gebuchten Unterkunft, Tagesreisen oder Mietwagenbuchungen musst du dich als Individualreisender indes eigenständig um eine Stornierung oder Umbuchung kümmern und auch ggf. hierdurch entstehende Mehrkosten tragen.

Zusätzlich kannst du versuchen, Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung geltend zu machen. Dazu muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich das Flugunternehmen auf höhere Gewalt berufen kann. Wenn dein Flug gestrichen wurde und du prüfen willst, ob dir eine Entschädigung zusteht, kannst du dies hier tun.

Hier findest du die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Quelle: WirkaufendeinenFlug

Konkrete Aussagen in Bezug auf Reisen und das Coronavirus sind nach der derzeitigen Lage noch schwer zu treffen. Insbesondere Pauschalreisende haben aber in bestimmten Fällen – etwa bei Reisen in die Provinz Hubei in China – gute Chancen auf eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der Reise. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, solltest du dich bei Komplikationen wegen des Virus‘ immer zuerst an den Reiseveranstalter wenden – bei Individualreisenden gestaltet sich die Lage komplizierter.

Quelle: https://jurpartner.de/blog/reiserecht-und-das-coronavirus.html