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Rückabwicklung von Verträgen KLV PRV Kapitalanlagen

Wissen Sie, ob sich Ihre Lebensversicherung wirklich rentiert?

Vor vielen Jahren waren Lebensversicherungen noch rentabel, oder ihre Investmentanlage lockte Sie mit Versprechungen, die nicht gehalten wurde. Sie würden am liebsten diese Investition rückgängig machen. Doch Vorsicht: Lassen Sie das nur durch Profis machen! So kann sogar schon der Rückkaufswert höher ausfallen. Lassen Sie die Möglichkeit auf Rückabwicklung kostenlos prüfen!

Wenn man eine Lebensversicherung kündigt, dann macht man nur Verluste?

Das stimmt so pauschal nicht. Ihre Lebensversicherung oder Ihr Investment  läuft schon eine angemessene Zeit und ist unrentabel? Sie wurden mit falschen Versprechungen gelockt und es läuft überhaupt nicht so wie geplant? Sie haben die Möglichkeit ihre Lebensversicherung zu verkaufen (wer würde das kaufen?) oder sogar eine Rückabwicklung des Vertrages / Ihres Investments durchführen. Wäre dies eine Möglichkeit für Sie?

Wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die kündigen den Vertrag, so dass allein schon der Rückkaufswert viel höher ist, als wenn Sie selbst kündigen würden. Danach überprüfen die Spezialisten, ob die Abrechnung fehlerhaft ist und leiten die notwendigen Schritte ein, um noch das Geld für Sie von der Versicherung zu fordern, das Ihnen noch zusteht! Dies kann auch auf schon gekündigte / ausgezahlte Verträge zutreffen. Lassen Sie sich beraten, denn so haben Sie die Chance Ihre Beiträge wieder zurückzubekommen. Kontaktieren Sie uns für einen kostenlosen Beratungstermin.

Zusatzinfos hier:

Lebensversicherung verkaufen leicht gemacht

Mehr Geld aus bereits gekündigten Lebensversicherungen

Endlich raus aus der Lebensversicherung – ARD Ratgeber Geld

BGH – Urteil zu Lebensversicherungen K Schwartz, ARD Tagesschau

Wir helfen Ihnen dabei

BGB Auszug

Rückabwicklung mit größtmöglichen Erlösen und ohne Kostenrisiko

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH C-209/12)  und des Bundesgerichtshofs (BGH IV ZR 260/11), haben Versicherungsnehmer und Anleger die Chance ihre Verträge rückabwickeln zu lassen. Diese Möglichkeit besteht auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss. Die Rechtsprechung gilt für alle Versicherungs- und Kapitalanlageverträge, egal ob laufend, ausgelaufen oder bereits gekündigt. Größte Chancen haben abgeschlossene Verträge zwischen 1995 und 2013 und einem Rückkaufswert von mindestens 2500€.

Rückabwicklung nicht nur Versicherungen:

  • Lebensversicherungen
  • Riester und Rürup (hier ist es kompliziert u.a. Förderung zurückzahlen)
  • Rentenversicherungen
  • Investments
  • sonstige Kapitalanlagen

Wir helfen Ihnen kostenfrei bei der Rückabwicklung. Lassen Sie Ihre Verträge kostenfrei von uns prüfen.

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